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VW 1300 in blau
Warum sind deutsche Polizeifahrzeuge grün oder grün/weiß? - Teil II

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Als klassische Farbe für deutsche Polizeifahrzeuge kann von Beginn an das Grün bezeichnet werden, während sich bei deutschen Polizeiuniformen das Dunkelblau und Grün der Kaiserzeit und Weimarer Zeit ins Grünmeliert des III.Reichs bis hin zum heutigen bundeseinheitlichen Farblook wandelte.
Während der Zeit des III.Reichs wurden sogar die Einsatzfahrzeuge der Feuerschutzpolizei, den so umbenannten Berufsfeuerwehren, in Polizeigrün (RAL 30) lackiert.
Nach 1945 gab es zunächst keine einheitliche Farbgebung bei den Polizeifahrzeugen.
Oft konnte man schwarze oder olivgrüne Fahrzeuge sehen. Es mußte halt genommen werden, was da war.
Später gab es bei den deutschen Polizeien dann sehr unterschiedlich lackierte Dienstfahrzeuge, hier vor allem die Streifenwagen.
In den Bundesländern Berlin, Hamburg und Niedersachsen waren noch in der 70 er Jahren dunkelblau lackierte Fahrzeuge zu sehen. In Berlin waren die Fahrzeuge zum Beispiel in einem dunklen Blaugrau (RAL 5008) lackiert.
In den übrigen Ländern herrschten die Farben grün und weiß vor, wobei die Grüntöne von hell bis dunkel variierten.
Allerdings gab es komplett grün lackierte Streifenwagen für den Reviereinzeldienst einzelner Länder, grün-weiß lackierte Streifenwagen für den Verkehrsdienst bestimmter Länder oder ganz weiß lackierte Streifenwagen für die Autobahnpolizeien einiger Länder.
Entsprechend war auch die Farbvielfalt von deutschen Polizeiuniformen in diesem Zeitraum.
Bei der Volkspolizei der damaligen DDR wurden deren Streifenfahrzeuge zweifarbig in Hellelfenbein (RAL 9050) und Olivgrün (RAL 6003) lackiert. Kontrollstellenfahrzeuge erhielten zusätzlich noch eine rote Bauchbinde. Fahrzeuge der Bereitschaftspolizei waren in der DDR meist matt-olivgrün lackiert. Nach der Wende wurden die Fahrzeuge der Volkspolizei im Westlook umlackiert.
In den 70 er Jahren kamen die bis dahin häufig dunklen Fahrzeugfarben der deutschen Polizeien in die öffentliche Kritik. Denn das Tannengrün und das Dunkelblau konnten von anderen Verkehrsteilnehmern selbst bei günstigen Witterungs- und Lichtverhältnissen nur sehr schlecht oder erst sehr spät wahrgenommen werden.
Aus Gründen der bei der Polizei sehr wichtigen Eigensicherung, sollten deren Einsatzfahrzeuge durch eine neue Farbgebung optisch besser erkennbar und somit sicherer gemacht werden.
Es wurden bei den deutschen Länderpolizeien Streifenwagen mit verschiedenen Farbkombinationen getestet. So gab es in Hessen weiße Streifenwagen mit umlaufenden roten oder blauen Reflexstreifen und in Niedersachsen weiße Fahrzeuge mit signalrot lackierten
beweglichen Fahrzeugteilen. Aber all diese Testfarbgebungen konnten sich letztlich nicht durchsetzen und wurden zu den Akten gelegt.
Bei Polizeifahrzeugen mit rot-weißer Farbe argumentierte man zum Beispiel, daß diese mit Feuerwehreinsatzfahrzeugen verwechselt werden könnten.
1975 wurde dann durch den Arbeitskreis II (AK II) der Innenministerkonferenz (IMK) nicht nur die Einführung einer bundeseinheitlichen Polizeiuniform beschlossen, sondern auch die Einführung einer bundeseinheitlichen Farbgebung für Funkstreifenwagen festgeschrieben.
Seitdem ist die Grundfarbe der Streifenwagen reinweiß (RAL 9001 oder RAL 9020). Die beweglichen Fahrzeugteile, wie Türen, Kofferraumdeckel und Motorhaube weisen eine minzgrüne Farbe (RAL 6029) auf.
Von Anfang an wich die bayerische Polizei von dieser Farbregel ab, da deren reinweiße Streifenwagen lediglich mit einem rundum verlaufenden minzgrünen Farbstreifen, der sogenannten Bauchbinde versehen sind.
Aber mittlerweile sind weitere Bundesländer dazu übergegangen, ihre weißen Streifenwagen nur mit der grünen Bauchbinde als Klebefolie zu versehen oder bewegliche Fahrzeugteile mit grüner Folie zu bekleben. Denn das Bekleben und Entfernen von Folie ist billiger als das Lackieren mit Farbe und ausrangierte Polizeifahrzeuge können nur weiß lackiert besser wiederverkauft werden. Kosten können somit gespart werden, was bei den leeren Haushaltskassen der Länder ein sehr gewichtiges Argument ist.
Der vorgenannte Arbeitskreis II der Konferenz der Länderinnenminister ist eine technische Kommission. Der verbindlichen Farbfestschreibung im Jahre 1975 sollen lange Versuchsreihen in unterschiedlichen Farbausführungen bei Polizeien vorausgegangen sein.

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